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Fiesch

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Kurtaxe / TFT
Kurtaxe / TFT

Die Kurtaxe wird von den Gästen erhoben, die im Einzugsgebiet von Eggishorn Tourismus übernachten. Bei Bezahlung der Kurtaxe erhalten Sie gleichzeitig die Gästekarte. Damit profitieren Sie von vielen Vergünstigungen in Fiesch-Eggishorn und der Region Brig-Aletsch-Goms.

Verwendung:

  • Der Kurtaxenertrag wird im Interesse der Gäste verwendet und dient zur Finanzierung von:
    dem Betrieb eines Information- und Reservierungsdienstes;
    der Animation vor Ort.
    der Erstellung und dem Betrieb von Anlagen die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen.

Erhebungsweise:

  • Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben.
  • Wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe einzukassieren und Eggishorn Tourismus zu überweisen. Im Unterlassungsfalle ist er selber für die Bezahlung verantwortlich. Der Kurtaxenpflicht unterworfene Eigentümer und Dauermieter haben die Pflicht zur Überweisung.
  • Auf Begehren hin können Beherberger, kurtaxenpflichtige Eigentümer oder Dauermieter die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale entrichten. Auf Antrag des Verkehrsvereins setzt der Gemeinderat unter Beachtung des durchschnittlichen Besetzungsgrades der entsprechenden Beherbergungsform am Ferienort die pauschale Anzahl der Übernachtungen fest.
  • Wer seine Unterkunft nicht vermietet oder dessen Unterkunft nicht benutzt wird, muss das dem Verkehrsverein mitteilen.

Ansatz:

Der Kurtaxenansatz trägt der Ausstattung des Ferienortes, der Beherbergungsart und der geografischen Lage der Unterkunft Rechnung. Die Ansätze bis ab 1. November 2011 für Fiesch-Eggishorn betragen:

Kurtaxenansätze für die Gemeinden Fiesch, Fieschertal und Lax:

 

 

 

 

 Unterkunftsart

 Erwachsene
(ab 16 Jahre)

 Jugendliche
 (6-16 Jahre)

 Kinder
(0-6 Jahre)

Hotels

2.50

1.25

0.00

Ferienwohnungen

2.50

1.25

0.00

Jugendherbergen

2.50

1.25

0.00

Gruppenunterkünfte

2.00

1.00

0.00

Lager

2.00

1.00

0.00

Campings

1.20

0.60

0.00

Hütten

1.20

0.60

0.00

Jahrespauschale

75.00

37.50

0.00

Merkblatt, Ansätze und Gesetz als PDF

Reglement über die Tourismusförderungstaxe der Gemeinde Fiesch
Reglement über die Tourismusförderungstaxe der Gemeinde Fieschertal
Reglement über die Tourismusförderungstaxe der Gemeinde Lax


Empfehlungen für den Feriengast:

  • Jeder Ferienwohnungsgast ist verpflichtet, die amtliche Gästekontrolle auszufüllen. Die Meldescheine werden von Ihrem Vermieter zur Verfügung gestellt und sollten in der Ferienwohnung aufliegen. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, sich innerhalb der ersten drei Aufenthaltstagen im Tourismusbüro zu melden.
  • Jeder Hotelgast schreibt sich bei der Ankunft im Hotel mit vorliegendem Anmeldeschein ein.

Empfehlungen für den Vermieter:

  • Die Meldescheine sind für den Gast gut sichtbar in der Wohnung bereitzuhalten. Als Vermieter haben Sie die Kurtaxe alle drei Monate mit dem Tourismusbüro abzurechnen.
    Spätestens jedoch bis zum 30. April bzw. 30. Oktober eines Kalenderjahres.

 

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Ort:
Zimmer
Anreise:
Tag Monat Jahr
Aufenthalt: Für:
Nächte Pers.
Kontakt 

Eggishorn Tourismus
Furkastrasse 44
3984 Fiesch
T +41 27 970 60 70
F +41 27 970 60 71
info@fiesch.ch

ÖFFNUNGSZEITEN FIESCH:
Montag bis Freitag
08:30 - 12:00 Uhr 
13:30 - 17:30 Uhr
Samstag (Hochsaison)
09:00 - 16.00 Uhr
Sonntag geschlossen

ÖFFNUNGSZEITEN LAX:
Montag und Freitag
08:00 - 10:00 Uhr
15:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 10:00 Uhr

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Wichtige Telefonnummern
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Betriebsferienliste Frühling/Sommer 2012